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   OLG Hamm, 16.04.2014 - 10 W 155/12   

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https://dejure.org/2014,59391
OLG Hamm, 16.04.2014 - 10 W 155/12 (https://dejure.org/2014,59391)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.04.2014 - 10 W 155/12 (https://dejure.org/2014,59391)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. April 2014 - 10 W 155/12 (https://dejure.org/2014,59391)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 7; BeurkG § 27; BeurkG § 3
    Wirksamkeit der Beurkundung eines Testaments durch den als Vorstandsvorsitzenden der begünstigten Stiftung fungierenden Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04

    Testierwille bei eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2014 - 10 W 155/12
    Von einem Testierwillen ist auszugehen, wenn der Erblasser das von ihm erstellte Schriftstück als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat, oder wenn er zumindest in dem Bewusstsein handelte, das Schriftstück könne als Testament angesehen werden ( Bayerisches Oberstes Landgesgericht , FamRZ 1999, 534 -juris [Rz. 9]-, m.w.N.; 2005, 656 -juris [Rz. 22]-).

    Entsprechendes gilt von dem Umstand, dass die Erblasserin das Schriftstück nicht als "Testament" oder inhaltsgleich bezeichnet hat, eben weil die Auslegung nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks haften darf (ebenso Bayerisches Oberstes Landesgericht , FamRZ 2005, 656 -juris [Rz. 23]-).

  • BayObLG, 29.01.2003 - 1Z BR 42/02

    Erbeinsetzung oder Auflage bei prozentualer Aufteilung des Nachlasswertes -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2014 - 10 W 155/12
    Mit der Gesamtrechtsnachfolge nach dem Erblasser sind nämlich auch die Regelung des Nachlasses, die Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten und ggf. auch die Bestattung und Grabpflege verbunden (vgl. Palandt / Weidlich 72 , §. 2087, Rz. 4; auch Bayerisches Oberstes Landesgericht , NJW-RR 2003, 656, 657 f.).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2014 - 10 W 155/12
    Für die gerichtliche Feststellung der Testierunfähigkeit ausreichend ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen ( Bundesgerichtshof , NJW 1970, 946, 948; Keidel / Zimmermann 17 , §. 352, Rz. 105).
  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98

    Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2014 - 10 W 155/12
    Von einem Testierwillen ist auszugehen, wenn der Erblasser das von ihm erstellte Schriftstück als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat, oder wenn er zumindest in dem Bewusstsein handelte, das Schriftstück könne als Testament angesehen werden ( Bayerisches Oberstes Landgesgericht , FamRZ 1999, 534 -juris [Rz. 9]-, m.w.N.; 2005, 656 -juris [Rz. 22]-).
  • OLG Frankfurt, 18.05.1993 - 20 W 88/93

    Rechtsfolgen der Beteiligung des beurkundenden Notars an einem

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2014 - 10 W 155/12
    7 BeurkG über seinen eindeutigen Wortlaut hinaus auch auf wirtschaftliche Vorteile anzuwenden ist (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt , OLGR 1993, 174 f. -juris [Rz. 6]-) kann dahinstehen, weil der Notar L2 aus der Beurkundung wirtschaftliche Vorteile nicht ziehen konnte.
  • KG, 08.02.2021 - 19 W 10/20

    Wirksamkeit eines Testaments bei Zweifeln an Testierfähigkeit

    Es reicht vielmehr für die Überzeugung des Gerichts ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 16.4.2014, 10 W 155/12, Rn. 68; MüKo-Ulrici, 3. A., § 37 FamFG Rn. 14 f. mwN; BeckOK FamFG/Burschel, § 37 Rn. 9 f.; sowie zum gleichen Maßstab bei § 286 ZPO BGH, Urteil v. 19.10.2010, VI ZR 241/09, Rn. 21 mwN).
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